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Das aktuelle Waldwegegesetz (Landeswaldgesetz-LWaldG) in Baden Württemberg schreibt vor, dass Radfahren auf Wegen, die schmäler als 2 m sind, nicht erlaubt ist:

§ 37 Betreten des Waldes
(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Neue Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Waldbesitzer oder sonstiger Berechtigter werden dadurch, vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften, nicht begründet. Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.
(3) Das Fahren mit Krankenfahrstühlen ist gestattet. Das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen. In Verdichtungsräumen, in Naturschutzgebieten, in Waldschutzgebieten und im Erholungswald ist das Reiten im Wald nur auf den dafür ausgewiesenen Waldwegen gestattet.


Somit dürften wir nur die Fortswege befahren, alle trails wären tabu.
Die beiden Hauptargumente gegen uns MTBer lauten: Erosion + Gefährdung der Wanderer. Das Hauptproblem: die eher konservativ orientierten Wanderverbände sind als Lobby stark organisiert; die MTBer treten als Individuen auf, Ihre Einflussnahme auf politischer Ebene ist damit sehr gering. Die tatsächliche zahlenmäßige Verteilung der Waldnutzer ist allerdings eine andere: gemäß unseren eigenen Beobachtungen haben die MTBer zahlenmäßig die Wanderer bereits überholt.


Die Forderung lautet also: Anpassung der Rahmenbedingungen an die Realität!
Abschaffung des 2-m-Wege-Gesetzes!
Öffnung der trails für MTBer!
Keine Diskriminierung der MTBer als Waldbenutzer zweiter Klasse!
Keine pauschale Kriminalisierung von Bürgern auf Rädern!



Petition "Weg mit 2m-Regel in BaWü":
am 4.12.13 wurden knapp 60.000 Unterschriften an die Landesregierung in Stuttgart übergeben.
am 17.10.14 wurde eine Änderung der 2m-Regel vom Stuttgarter Parlament abgelehnt. Dokumentation Petition
Die DIMB und weitere Radfahrverbände werden weiter kämpfen.



KONFLIKTE mit WANDERERN
Der Wald darf zur Erholung betreten werden und dies nehmen wir auch für uns in Anspruch. Eine parallele Nutzung ist bei gegenseitiger Rücksichtnahme möglich.

In der Praxis hat sich der MTB-Sport schon seit Jahren etabliert und nach unseren eigenen jahrelangen Erfahrungen, begegnen die Wanderer uns MTBern zu 99% freundlich, geben motivierende Kommentare ab "Hopp,Hopp" oder "Ist nicht mehr weit, gleich habt ihr es geschafft" und es gibt ein friedlich-fröhliches Miteinander. Das Verhältnis zw. Wanderern + MTB hat sich in der Praxis nach unseren Erfahrungen bereits absolut entspannt. Hardliner sind die Ausnahme.
Damit diese Simmung nicht wieder kippt, sollten die MTBer den Wanderern und allen anderen Waldnutzern mit Rücksichtnahme und Respekt begegnen. Nur dann können wir den Respekt uns gegenüber auch einfordern.    

Hierzu hat die DIMB e.V. (Deutsche Initiative Mountainbike e.V.) die trailrules formuliert. Diese sind hier nachzulesen:   fair-on-trails, DIMB e.V.

Eine aktuelle Studie der Uni Freiburg belegt, dass sich die Wanderer mehrheitlich nicht gestört fühlen durch MTBer und wenn, dann auch nur an wenigen hot spots: Prof.Dr. Ulrich Schraml: Mountainbike Befragung Schwarzwald





EROSION
Beispiele für Erosion: garantiert nicht von MTBern verursacht.....
In Anbetracht dieser Bilder kann ich über den Vorwurf, MTB würde Erosion verursachen bzw. beschleunigen nur müde lächeln; wüsste nicht, wie ich mit meinem Rad eine solche Zerstörung verursachen sollte/könnte!!
Übrigens: nach RODER 1995 ist die Trittbelastung eines Wanderers in steilem Gelände 3-4 mal, die einer Kuh etwa 10 mal so hoch wie die eines Radfahrers. (RODER, U.: Geoökologische Aspekte des Mountainbiking. Diplomarbeit an der Paris-London-Universität Salzburg, 1995)
Wanderwege parallele Trittspuren durch Wanderer:
auch schmale Wanderpfade werden im Lauf der Zeit tief eingeschnitten
Weidevieh Trittspuren durch Weidevieh:
durch Verletzung der Grasnarbe am steilen Hang starke Erosion
Waldarbeiter Waldarbeiter wüten im Naturschutzbereich Kandelgipfel
auf dem Schild steht: "Naturschutzgebiet..." siehe nächstes Photo
Waldarbeiter Text auf dem Schild des obigen Photos: "Die Borstengrasrasen des Kandels stehen unter Naturschutz (§20 BNSCHG). Sie sind Lebensraum vieler seltener Tier- und Pflanzenarten."
Nach dieser Bearbeitung wächst da jetzt leider nix mehr!
MTB Schaden Und das Beste zum Schluss:-)))
Anfang Juni kam es am Schauinsland wieder zu immensen Schäden durch Mountainbiker. Man sieht gut das Profil der Stollenreifen und die Verwüstungen durch sogenanntes "Rutschbremsen". Sogar vor Bäumen machen sie nicht halt. Hier ist in den nächsten Jahren mit einer errosionsbedingten, kilometertiefen Schluchtenbildung zu rechnen. Die Behörden sind machtlos.


Weitere Lektüre: Dr.Thomas Wöhrstein: Mountainbike und Umwelt. Ökologische Auswirkungen und Nutzungskonflikte
Dissertation am Umweltforschungsinstitut der Universität des Saarlandes, Saarbrücken 1998, Verlag Pirrot

Und nicht zu vergessen: Freizeitradeln ist mittlerweile ein Wirtschaftsfaktor, die Hütten im Schwarzwald, wie z.B. Rappenecker, Hinterwaldkopfhütte, Höfner, Raimattihof, sind an den Wochenenden sehr stark von MTB besucht!! Das gäbe hübsche Umsatzeinbußen....


Dies ist im Übrigen eine private Meinungsäußerung, die die persönliche Sichtweise der Autorin, nicht aber zwingend die Meinung der Mitglieder dieser Radgruppe darstellt!!



links zum Thema:
Deutsche Initiative MTB       DIMB







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