Schadensminderungspflicht
Sollte ein Grund zur Beanstandung meines Internetauftritts in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht gegeben sein, so bitte ich zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und den damit verbundenen beiderseitigen Kosten um sofortige Kontaktaufnahme mit mir. Der Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Verfassung einer kostenpflichtigen Abmahnung bedarf es nicht. Ihr Einwand wird umgehend geprüft und, sofern gerechtfertigt, abgestellt. Sollten Sie entgegen den hier gegebenen Informationen gleichwohl die Kosten der Beauftragung einer Abmahnung gegen mich geltend machen, werden ich Ihnen aufgrund dieser Regelung gemäß § 254 Abs. 2 BGB ein überwiegendes Mitverschulden entgegen halten. Dies kann zur Folge haben, dass Sie die Kosten des von Ihnen mit einer Abmahnung beauftragten Rechtsanwalts auf Grund Ihrer Schadensminderungspflicht zum Teil oder ganz selbst zu tragen haben.